Um Baugenehmigungen , Förderung, usw. zu erhalten ist ein Energieausweis notwendig. Da sich der Energieausweis aufgrund der verwendeten Materialien, Technologien und der Bauphysik berechnet ,ist dieser ein Nebenprodukt der Planungstätigkeit .
Aus diesem Grund wird er im Regelfall gleich bei der Planung durch Ihren Architekten oder Planer miterstellt.
Ihr Vermieter/Verkäufer ist seit 1.1.2009 verpflichtet einen Energieausweis von diesem Objekt vorzulegen. Fragen Sie auch danach – siehe Bundesgesetzblatt vom 3.8.2006.
Der Energieausweis gibt Ihnen Auskunft, wie hoch der zu erwartende Energiebedarf des Objektes ist.
Klarerweise ist damit auch eine Aussage zu den, zu erwartenden, Energiekosten getroffen.
Bei einer schlechten Energieeffizienz- Zahl werden auch die Energiekosten hoch sein.
Die tatsächlichen Energiekosten werden aber durch Sie bestimmt.
Durch die von Ihnen tatsächlich eingestellte Raumtemperatur, die tatsächliche Nutzung von Warmwasser, Strom usw.
Wenn Sie Beratung zur Interpretation oder zu Optimierungsfragen benötigen, stehen wir Ihnen gerne als neutraler Berater zur Verfügung.