Energieausweis für öffentliche Einrichtungen - Städte, Gemeinden Kommune

 

In Sachen Vorbildwirkung!

Unsere Kinder lernen ihre Wertewelt vor allem durch soziales lernen.  Also durch die Vorbildwirkung der Eltern und des sozialen Umfeldes.

Um einen Wertewandel in der Gesellschaft zu initiieren und langfristig zu etablieren, bedarf es ebenso Vorbilder. Die öffentliche Hand.

So ist in der EU Gebäuderichtlinie vorgeschrieben, dass bei Behördengebäuden, sowie bei Gebäuden ab einer Größe von 1000 m2 (mit starkem Publikumsverkehr) es verpflichtend ist, an gut sichtbaren Stellen im Gebäude, den Energieausweis anzubringen.

Gerne stehen wir Ihrer Gemeinde, Ihrer Behörde, Institution für diese Dienstleistung zur Verfügung. Darüber hinaus stehen wir Ihnen auch als Ansprechpartner für Einsparmaßnahmen zur Verfügung. Welche Gebäude sind das im Regelfall?

Gemeindeamt, Schulen, Kindergärten , Hort, Wirtschaftgebäude, Feuerwehr,usw.

 

Auszug aus der “ RICHTLINIE 2002/91/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES“ vom 16. Dezember 2002:

„über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Behördengebäude und Gebäude mit starkem Publikumsverkehr sollten durch Einbeziehung von Umwelt- und Energieaspekten ein Vorbild geben, und daher sollten regelmäßig Energieausweise für sie erstellt werden.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Gesamtenergieeffizienz sollte durch Anbringung der Energieausweise an gut sichtbaren Stellen unterstützt werden.“

 

 

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