Energieausweis für Vermieter und Verkäufer

 

Sie wollen Ihr Objekt vermieten oder verkaufen?

Dann haben Sie die mittlerweile die gesetzliche Verpflichtung, bereits  in der Angebotsphase den Energieausweis vorzulegen.

Ab 01.01.2009 ist bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden oder einzelnen Nutzungsobjekten (darunter fallen Wohnungen, Büros oder betriebliche Objekte) dem Käufer oder Nutzer ein Energieausweis vorzulegen.

Der Energieausweis darf höchstens zehn Jahre alt sein...

... und ist dem Käufer oder Nutzer spätestens bei Abgabe der Vertragserklärung auszuhändigen. Der Ausweis dokumentiert die Gesamtenergieeffizienz des bestehenden Gebäudes und bietet Hinweise für mögliche Verbesserungsmaßnahmen.

Im Baubewilligungsverfahren ist oftmals auch ein Energieausweis vorzulegen.

Dieser Ausweis definiert die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz, die das Gebäude nach der Errichtung (Neubau) oder nach einem Zubau bzw. einer umfassenden Sanierung erreichen muss.

Für bestehende Gebäude über 1000m² wird beispielsweise im Fall einer Sanierung von mehr als 25% der Gebäudehülle zwingend eine energietechnische Verbesserung auf einen definierten Mindeststandard vorgeschrieben.

 

Worüber informiert der Energieausweis?

Der Energieausweis soll potentielle Käufer oder Bestandnehmer über die Energieeffizienz des betreffenden Gebäudes informieren und ihm damit eine vergleichbare Information über den energetischen »Normverbrauch« eines betreffenden Objekts verschaffen.

In die Berechnung der Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes fließen unter anderen die Beschaffenheit der Gebäudehülle (Fassade, Fenster, Dach etc.), die haustechnischen Einrichtungen wie Heizungsanlagen, Lüftung, Kühlung, Warmwasseraufbereitung und die vorgesehene Nutzung ein.

Aus diesen Angaben werden Kennzahlen errechnet, die über den Heizwärmebedarf, denHeizenergie- bedarf, den Kühlenergiebedarf etc. Aufschluss geben sollen.

Der Energieausweis hat darüber hinaus Empfehlungen für die Optimierung der Energieeffizienz zu enthalten und ist nach Maßgabe der jeweiligen landesrechtlichen Bauvorschriften zu erstellen.

Der Energieausweis gibt über den tatsächlichen Zustand des Gebäudes ,und seinem Verhalten betreffend des Energieverbrauches,  Auskunft.

Mittel- bis langfristig ist zu erwarten, dass der Energieausweis ein kaufentscheidendes Kriterium wird.

Potenzielle Käufer und Mieter werden die Investitionen in Ihr neues Heim unter dem Aspekt der steigenden Energiekosten bewerten.

So, wie beim Auto, wird sich die Nachfrage in Richtung energiesparender Objekte verlagern.

 

» Österreichischer Verband der Immobilientreuhänder - Energieausweis

 

 

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